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Frankfurt am Main: Kfz-Zulassung

2019-6-25 · Seit dem 1. April 2015 wird das Kurzzeitkennzeichen nur noch fahrzeugbezogen für Probe- oder Überführungsfahrten ausgegeben. Das heißt, die Fahrzeugdaten werden von der Zulassungsbehörde und nicht mehr vom Halter/ von der Halterin in den Fahrzeugschein eingetragen.

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